Neue Regelbedarfe SGB II, Erhöhungen beim persönlichen Schulbedarf
03. Januar 2022
Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Höhe der vergleichbaren Regelbedarfsstufen (RBS) nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: 449 Euro
- für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils: 404 Euro
- für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. für erwachsene Leistungsberechtige unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 360 Euro
- für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: 376 Euro
- für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 311 Euro
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 285 Euro
Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ergibt sich für das erste Schulhalbjahr 2022 eine Erhöhung auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr eine Erhöhung auf 52,00 Euro.
Des Weiteren ist der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verlängert worden. Er gilt jetzt für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2022 beginnen.
Quelle: Pressemitteilung des BMAS vom 15.12.2021, den vollständigen Text lesen Sie hier.