Schule

Sie bekommen Bürgergeld und Ihr Kind geht zur Schule? Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Die finanzielle Unterstützung gilt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre. Sie müssen keinen gesonderten Antrag auf Bildung und Teilhabe (BuT) stellen, jedoch muss der Bedarf nachgewiesen werden. Dabei hilft Ihnen das Formular BuT-Antrag des Landkreises. Das Formular dazu finden Sie hier unter Anträge/Formulare.

Welche Kosten können übernommen werden?

Persönlicher Schulbedarf

Schulbedarf erhalten Schülerinnen und Schüler für ihre Schulausstattung (Schulranzen, Taschenrechner, Hefte und Schreibmaterial). Der Schulbedarf wird zum 1. August (Beginn erstes Schulhalbjahr) und 1. Februar (Beginn zweites Schulhalbjahr) bezahlt. Dieses Geld erhalten Sie automatisch mit der Zahlung des Bürgergeldes im August und Februar. Ist ihr Kind unter 7 Jahre oder älter als 14 Jahre? Dann reichen Sie uns bitte eine Schulbescheinigung ein.

Mittagsverpflegung

Nimmt Ihr Kind an dem gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule teil, benötigen wir eine schriftliche Mitteilung der Schule. Das Mittagessen muss von der Schule organisiert sein. Nach Bewilligung werden Ihnen Gutscheine übersandt, die Sie in der Schule abgeben müssen. Die Abrechnung erfolgt zwischen uns und dem Schulträger.

Eintägiger Schulausflug

Wenn Ihr Kind an einem Tagesausflug teilnimmt, werden hier die tatsächlichen Kosten für Fahrt und Eintritt übernommen. Reichen Sie hierfür eine Bestätigung der Schule über den geplanten Ausflug ein. Die Übernahme von Taschengeld für die Fahrt ist ausgeschlossen. Den Vordruck für die Bestätigung der Schule finden Sie hier unter Anträge/Formulare.

Mehrtägige Klassenfahrt

Für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt werden die tatsächlichen Kosten für die Fahrt, Übernachtung, Verpflegung und Eintritt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen übernommen. Bei Inlandsfahrten werden die Kosten bis maximal 600,00 Euro und bei Auslandsfahrten bis maximal 900,00 Euro übernommen, wenn zuvor eine Ansparzeit vereinbart wurde. Reichen Sie hierfür eine Bestätigung der Schule über den geplanten Ausflug ein. Die Auszahlung der Kosten erfolgt direkt an die Schule. Den Vordruck für die Bestätigung der Schule finden Sie hier unter Anträge/Formulare.

Lernförderung (Nachhilfe)

Die Notwendigkeit muss durch die Schule (Lehrerin oder Lehrer) bestätigt werden. Die Lernförderung muss erforderlich, geeignet und angemessen sein, um das Lernziel zu erreichen. Die Kosten für die Lernförderung wird direkt mit dem Nachhilfeträger abgerechnet.
Achtung! Hier muss ein gesonderter Antrag auf Lernförderung gestellt werden. Den Vordruck für den Antrag auf Lernförderung finden Sie hier unter Anträge/Formulare.

Schulbeförderungskosten

Sollte die Schule Ihrem Kind kein Schülerticket Hessen ausstellen, kann dies in Ausnahmefällen von uns übernommen werden. Voraussetzung dafür: Der Schulweg Ihres Kindes beträgt über drei Kilometer oder/und es besucht die nächstgelegene weiterführende Schule.

Betreuung von Schülerinnen und Schülern

Wenn Sie Bürgergeld erhalten und ein Schulkind haben, welches die Nachmittagsbetreuung besucht, dann kann der Fachdienst Jugend des Landkreises Waldeck-Frankenberg die Kosten dafür erstatten. Stellen Sie dafür bitte einen Antrag auf Übernahme der Kosten.

In den Schulferien gibt es in der Regel keine Notbetreuung an den Schulen. Sie können jedoch die Kindertagespflege für diese Zeit nutzen. Es gibt Tagespflegepersonen, die nur Ferienbetreuung für Schulkinder anbieten. Diese Kosten können auch über den Fachdienst Jugend des Landkreises Waldeck-Frankenberg erstattet werden. Stellen Sie dafür bitte einen Antrag auf Übernahme der Kosten.