Jobcenter Waldeck-Frankenberg

Herzlich willkommen bei uns!

Wir freuen uns, dass Sie vorbeischauen. Wir sind das Jobcenter Waldeck-Frankenberg: Eine gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Korbach und des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Wir bieten Ihnen persönliche Beratung zum Bürgergeld und zur Ausbildungs- und Arbeitssuche an den Standorten Korbach, Bad Arolsen, Frankenberg und Bad Wildungen an. Kommen Sie gerne vorbei!

Nutzen Sie unsere digitalen Services!

Wir möchten ab sofort mit Ihnen über den Postfachservice in jobcenter.digital  kommunizieren. Der Postfachservice ermöglicht es Ihnen, alle relevanten Dokumente an einem Ort zu finden und mit Ihren jeweiligen Ansprechpartnern im Jobcenter direkt zu kommunizieren.

Um auf den Service zurückzugreifen, gehen Sie bitte auf www.jobcenter.digital.de und loggen Sie sich in Ihr persönliches Konto ein. Sie finden dort Ihr digitales Postfach mit allen relevanten Informationen und Mitteilungen. Die Zugangsdaten erhalten Sie von uns. Rufen Sie uns einfach an !

Wichtiger Hinweis: Den Antrag auf Bürgergeld können Sie einfach online und kostenfrei über jobcenter.digital stellen. Es ist nicht nötig, kostenpflichtige Anbieter im Internet zu nutzen.

Wenn Sie neu in Deutschland sind, finden Sie hier wichtige Adressen, Ansprechpersonen sowie Tipps und Tricks, die Ihnen bei der Orientierung helfen können.

Wer bekommt Bürgergeld?

Am 01.01.2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) als Grundsicherungsleistung abgelöst. Auf der Internetseite Jobcenter | Handbook Germany finden Sie ab sofort mehrsprachige Informationen zum Bürgergeld. Wenn Sie an das Ende der Seite gehen, können Sie zwischen mehreren Sprachen auswählen, in denen die Fragen und Antworten zum Bürgergeld angezeigt werden. Das Angebot wird laufend erweitert.

 

 

 

 

Höhe des Bürgergelds

Der Regelbedarf ist ein Pauschalbetrag und umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Höhe des Regelbedarfes hängt von verschiedenen Kriterien ab... Weiterlesen

Einkommen

Einkommen sind alle Einnahmen, die Sie zusätzlich zum Geld vom Jobcenter bekommen. Das kann Geld sein, dass Sie jeden Monat bekommen oder auch nur einmal. Ihr Einkommen wirkt sich auf die Höhe des Geldes aus, welches Sie von uns erhalten... Weiterlesen

Vermögen

Vermögen ist alles, was Ihnen gehört und dessen Wert man in Geld messen kann. Vermögen kann ein bebautes oder unbebautes Grundstück, eine Immobilie, eine Lebensversicherung, Sparguthaben, Kraftfahrzeuge sein. Es ist egal, ob sich die Dinge im Ausland oder in Deutschland befinden... Weiterlesen

Zusätzlich beantragen

Vorrangige Leistungen sind andere Sozialleistungen, die vor dem Bürgergeld zusätzlich beantragt werden müssen. Welche vorrangigen Leistungen gibt es und wo beantragen Sie diese? ... Weiterlesen

Anträge und Formulare

Sie wollen einen Antrag auf Bürgergeld stellen oder weiterhin Geld vom Jobcenter bekommen? Sie können den Antrag unter jobcenter.digital online einreichen. Hier werden Sie Schritt für Schritt durch den Online-Antrag geführt. Hinweise und Erklärungen helfen bei Ihren Fragen weiter... Weiterlesen

Fokusthemen

Bevorstehende Veranstaltungen

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

An welchen Standort können Sie sich wenden?

Ihr Standortfinder

Wir sind mit 4 Geschäftsstellen im Landkreis Waldeck-Frankenberg vertreten: Korbach, Bad Arolsen, Bad Wildungen, Frankenberg (Eder). Um das für Sie zuständige Jobcenter zu finden, nutzten Sie gerne nachfolgend den Finder und wählen Sie Ihren Wohnort aus.

Neuigkeiten

20. März 2024

Informationen für ukrainische Geflüchtete

In einem Brief wenden sich der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, der Sonderbeauftragte für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Daniel Terzenbach und der Botschafter der Ukraine in Deutschland Oleksii Makeiev an ukrainische Geflüchtete, um ihre Vermittlung in Arbeit nach Abschluss des Integrationskurses zu befördern. Die Geflüchteten werden auf die vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen zur Arbeitsmarkt­integration hingewiesen. Es wird dabei auch deutlich gemacht, dass eine Arbeitsaufnahme in Deutschland erwartet wird und für alle Beteiligten von Vorteil ist.

Den gemeinsamen Brief des BMAS, des Sonderbeauftragten der Bundes­regierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sowie der Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik können Sie sich hier in deutscher und ukrainischer Sprache ansehen

10. Januar 2024

Änderungen im neuen Jahr 2024

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neureglungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2024 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden.