Beruflicher Wiedereinstieg

Zurück in den Beruf! Neustart leicht gemacht.

Das Zusammenspiel von Familie und Beruf ist für die meisten Erziehenden eine große Herausforderung. Sie als Eltern müssen Erziehung und Arbeit in Einklang bringen: Der Alltag muss organisiert werden, der Haushalt soll ordentlich sein, die Kindererziehung ist herausfordernd und es muss genug Geld zum Leben da sein. Dabei können wir Sie unterstützen.

KOMpetenzPASS – Ihre Referenz bei der Berufsrückkehr

Stärken und Kompetenzen erkennen und einsetzen! Der KOMpetenzPASS zeigt auf einen Blick erworbene Schlüsselqualifikationen aus Familienmanagement, Ehrenamt und sonstigen Aktivitäten während der beschäftigungsfreien Zeit. Diese Kompetenzen sind auch für die berufliche Tätigkeit relevant. Die Aktivitäten sind Bausteine für Ihren Weg zurück in den Beruf. Sie lernen bei der Arbeitssuche Ihre Fähigkeiten, selbstbewusst zu verkaufen. Der Pass wird unter fachlicher Anleitung eigenverantwortlich erstellt. Es gibt auch einen KOMpetenzPASS International, der speziell für Migrantinnen und Migranten geeignet ist. Bei Interesse sprechen Sie bitte Ihre Beraterin oder Ihren Berater an.

Frauen fördern Frauen – Mentoringnetzwerk

Nach Jahren der Familienarbeit wollen Sie zurück in den Arbeitsalltag. Doch vor dem Neubeginn mangelt es mitunter am Selbstbewusstsein, fehlen die richtigen Kontakte und das Wissen um die passgenaue Bewerbung. Hier partnerschaftliche Beratung und persönliche Begleitung anzubieten, ist das Ziel eines Mentorings, welches wir und die Agentur für Arbeit Korbach gemeinsam mit weiblichen Führungskräften regionaler Unternehmen und dem Club Soroptimist Bad Wildungen anbieten. Haben Sie Interesse an einer Teilnahme, dann melden Sie sich bitte telefonisch bei der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt:

Frau Rusch
Telefon: 05691 623-233

Ausbildung in Teilzeit

Einen vollwertigen Berufsabschluss über eine Ausbildung in Teilzeit erreichen: Verschiedene Lebenslagen - gleiche Chancen.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist für viele Menschen die wichtigste Grundlage, um ihr Leben selbstbestimmt und finanziell abgesichert gestalten zu können. Doch was können Sie tun, wenn es Ihre derzeitige Lebenssituation nicht zulässt, eine Berufsausbildung in Vollzeit zu durchlaufen? Vielleicht hilft Ihnen mehr Zeit? Dann kann die Lösung hierfür eine Berufsausbildung in Teilzeit sein.

Kürzere Ausbildungszeit - längere Ausbildungsdauer
Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb, welche tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit für Sie machbar und für Ihren Betrieb zu organisieren wäre. Sind Sie sich einig geworden, dann verkürzen Sie die Ausbildungszeit in Ihrem Ausbildungsbetrieb. Eine Verkürzung ist bis zur Hälfte der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit möglich. Als Ausgleich verlängert sich die gesamte Ausbildungsdauer im selben Verhältnis, wie die tägliche
oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt wird. Eine Verlängerung bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungsdauer ist möglich. Somit können Sie Ihr Ausbildungsziel erreichen.

Hier ein Beispiel:

Bei einer dreijährigen Berufsausbildung wird für den gesamten Ausbildungszeitraum gleichbleibend eine Reduzierung der Ausbildungszeit um ein Drittel vereinbart. Die Ausbildungsdauer verlängert sich damit von ursprünglich drei Jahren um etwa ein Jahr auf insgesamt vier Jahre.

Berufsschulunterricht

Verschiedene Phasen der Berufsausbildung werden in einer Berufsschule absolviert. Diese Schulpflicht ist nicht automatisch von der Teilzeit berührt. Der Berufsschulunterricht ist in der Regel identisch zur Vollzeitausbildung. Dies bedeutet, die in der Berufsschule zu erbringende Schulzeit wird Ihre individuell mit dem Ausbildungsbetrieb vereinbarte Ausbildungszeit häufig übersteigen. Nehmen Sie direkt Kontakt mit der Berufsschule auf, um Ihre Situation zu besprechen. Eventuell gibt es Ausnahmen in Ihrem gewählten Ausbildungsberuf.

Ausbildungsvergütung

Auch Teilzeitauszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Der Gesetzgeber legt fest, in welcher Höhe die Ausbildungsvergütung mindestens als angemessen anzusehen ist. Für Teilzeitauszubildende ist eine Vergütung immer dann angemessen, wenn die prozentuale Kürzung der Ausbildungsvergütung maximal der prozentualen Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit entspricht. Weniger zu kürzen ist zulässig, mehr zu kürzen jedoch nicht.

Weitere finanzielle Unterstützung

Häufig reicht die Ausbildungsvergütung allein für den Lebensunterhalt nicht aus. Für diese Fälle gibt es eine Reihe staatlicher Unterstützungsleistungen, wie beispielsweise die Berufsausbildungsbeihilfe. Über diese und weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten beraten wir Sie gerne.

Hilfe während der Ausbildung

In der Berufsausbildung werden Lernbereitschaft, Engagement und Beharrlichkeit gerne als Schlüssel zum Erfolg genannt. Für Ausbildungen in Teilzeit gelten diese Grundsätze häufig noch viel mehr. Familiäre Aufgaben kommen zu den Anforderungen des Ausbildungsverhältnisses noch hinzu. Als Hilfe bieten wir Ihnen die Ausbildungsunterstützung an.