Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ermöglicht Ihnen eine Weiterbildung auf unsere Kosten.

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein. Mit dem Gutschein werden Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Bürgergeldes zugesichert. Der Bildungsgutschein gilt zeitlich befristet. Er kann auf eine bestimmte Region beschränkt werden. Im Bildungsgutschein ist immer ein bestimmtes Bildungsziel angegeben. Während der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheines können Sie eine dem Bildungsgutschein entsprechende zugelassene Weiterbildung auswählen. Die Angebote finden Sie hier. Die für den ausgewählten Träger bestimmte Ausfertigung des Bildungsgutscheins, mit der das Institut Ihre Aufnahme in den Lehrgang bestätigt, muss innerhalb des Gültigkeitszeitraumes und vor dem Beginn Ihrer Teilnahme bei uns eingereicht werden.

Die Kostenübernahme im Rahmen des Bildungsgutscheins

Weiterbildungskosten sind die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden Lehrgangskosten und gegebenenfalls Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung und Kosten für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern. Übernimmt ein Dritter, zum Beispiel der Betrieb, teilweise oder ganz die Lehrgangskosten, werden nur noch die Kosten von uns übernommen, die nach Abzug der von dem Betrieb gezahlten Beträge übrigbleiben. Wenn Sie als Teilnehmende im Laufe der Weiterbildung kein Bürgergeld mehr benötigen – zum Beispiel wegen ausreichendem Einkommen Ihrer Partnerin oder Ihres Partners – können Sie trotzdem weiter an dem Lehrgang teilnehmen.

 

TIPP

Damit Ihnen die zustehenden Leistungen zeitnah bewilligt werden können, sollten Sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Teilnahme bei uns einreichen.