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Einstiegsqualifizierung

Einen länger freien Ausbildungsplatz wieder besetzen oder jungen Menschen eine Chance geben, gelingt leichter mit einer Einstiegqualifizierung.

Eine hohe Zahl an Ausbildungsplätzen bleibt Jahr für Jahr unbesetzt. Gleichzeitig gibt es junge Menschen, die keinen Ausbildungsplatz finden. Mit einem Langzeitpraktikum in einem Unternehmen ist es jungen Menschen möglich, mit Ihren Stärken zu überzeugen. Sie können an Ausbildungsinhalte herangeführt und auf die Ausbildung in einem Beruf vorbereitet werden. Wir können mit unserer Einstiegsqualifizierung einen Zuschuss zum Praktikumsentgelt zahlen und Ihnen damit finanziell helfen.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer waren noch nicht in Ihrem Unternehmen beschäftigt.
  • Sie schließen gemeinsam einen Praktikumsvertag ab.
  • Sie Zahlen eine Praktikumsvergütung und führen Beiträge zur Sozialversicherung ab.
  • Das Unternehmen darf nicht den Eltern des Teilnehmenden oder den Ehe- oder Lebenspartnern beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartnerinnen gehören.

Höhe und Dauer

Die Dauer des Zuschusses richtet sich nach dem Beginn der Einstiegsqualifizierung. Sie kann frühestens am 01. Oktober eines Jahres beginnen und dauert mindestens 6 bis 12 Monate.
Der Zuschuss zur Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Unsere Joblotsinnen und Joblotsen sowie der gemeinsame Arbeitgeberservice informieren Sie gerne, mit welchen Beträgen Sie derzeit rechnen können.

Berufsschule

Besteht noch Berufsschulpflicht, müssen Sie die Praktikantin oder den Praktikanten vor Beginn der Einstiegsqualifizierung zur Berufsschule anmelden. Idealerweise in einer entsprechenden Fachklasse. Auch wenn keine Berufsschulpflicht mehr besteht, ist die Anmeldung bei der Berufsschule sinnvoll. Sollte die Einstiegsqualifizierung in eine Ausbildung übergehen, können Teile der Praktikumszeit für die Ausbildung anerkannt werden.
Informationen zur Einstiegqualifizierung erhalten Sie online oder von ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Entsprechende Anträge können Sie auch über den digitalen Service stellen.