Beratung

Sie haben Interesse daran, Neues zu lernen? Sie möchten Ihren Berufsabschluss nachholen oder eine Qualifizierung absolvieren? Wir beraten und unterstützen Sie dabei!

An jedem unserer Standorte stehen Ihnen Qualifizierungsberaterinnen und Qualifizierungsberater zur Verfügung. Diese unterstützen Sie bei der Beantwortung wichtiger Fragen:

  • Welche Arbeitserfahrung und Kenntnisse bringen Sie mit?
  • Wo liegen Ihre Interessen?
  • Wo soll es mit einer Qualifizierung hingehen?
  • Wie sieht es mit Ihren schulischen Kenntnissen aus?

Zur Feststellung, ob Sie eine berufliche Weiterbildung benötigen, ist es unbedingt erforderlich, dass möglichst frühzeitig eine Beratung durch uns erfolgt. Vereinbaren Sie dazu bitte einfach einen Termin mit unserer Qualifizierungsberatung.

Standort Korbach:

Frau Rupprath
Telefon: 05631 957-666

Standort Bad Arolsen:

Frau Schneider
Telefon: 05691 623-225

Standort Frankenberg:

Herr Kraft
Telefon: 06451 7230-51

Standort Bad Wildungen:

Frau Klein
Telefon: 05621 7909-58

 

Eine berufliche Weiterbildung (Qualifizierung) soll Ihre Chancen, eine gute Arbeit zu finden, deutlich verbessern. Bei der Förderung beruflicher Weiterbildung werden Ihre Fähigkeiten, Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und Vorkenntnisse und Ihre persönlichen Voraussetzungen wie Eignung und Mobilität erörtert. Danach entscheiden wir - nach ausführlicher Beratung - ob Sie zur beruflichen Eingliederung eine Qualifizierung benötigen. Hierbei wird die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt sowie Ihre Bereitschaft, auch längere Strecken zur Weiterbildungsort zurückzulegen, berücksichtigt. Ziel ist Ihre dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Berufliche Weiterbildung dient der beruflichen Weiterentwicklung und Anpassung an neue berufliche Herausforderungen. Gefördert werden können z.B. fachliche Qualifizierungen, ein erstmaliger Berufsabschluss, aber auch der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses.

Die Förderung kann notwendige Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuung umfassen. Das Bürgergeld erhalten Sie weiterhin.