Umzug
Nur wenn Sie uns rechtzeitig informieren (bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben), können wir Sie bei den angemessenen Kosten unterstützen. Bitte sprechen Sie vorab mit ihrem Leistungssachbearbeiter, welche Kosten übernommen werden können.
Senden Sie uns ein Mietangebot für die neue Wohnung (Quadratmeter, Grundmiete, Nebenkosten, Heizung) zur Prüfung zu. Wenn Sie bereits Geld von uns bekommen und umziehen wollen, brauchen Sie unsere Zustimmung. Der Umzug muss erforderlich und die neuen Unterkunftskosten angemessen sein. Die Richtlinien für die Obergrenze der Mietkosten können Sie dem Konzept des Landkreises Waldeck-Frankenberg entnehmen. Erst mit unserer Zustimmung ist sichergestellt, dass die neuen Kosten der Unterkunft übernommen werden. Dann können auch weitere Kosten wie Mietkaution, Umzugskosten und Renovierungskosten übernommen werden. Beachten Sie Ihre Kündigungsfrist. Eine doppelte Mietzahlung, also gleichzeitig für die alte und die neue Wohnung, können wir nicht übernehmen.
Ist die Miete angemessen und wir haben zugestimmt, dann können Sie den Mietvertrag abschließen. Nun geben Sie bitte den unterschriebenen Mietvertrag (Kopie) und die ausgefüllte Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) bei uns ab.