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Unterkunftskosten

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema Wohnen zur Miete oder im Eigenheim während des Bezugs von Grundsicherungsleistungen.

Für den Landkreis Waldeck-Frankenberg gibt es eine Obergrenze der Mietkosten, die übernommen werden können. Diese Grenze wird „Angemessenheitsrichtwert“ genannt. Der Richtwert beinhaltet die Grundmiete und die Betriebskosten. Die Höhe ist abhängig vom Wohnort und der Anzahl der Personen, die in der Wohnung wohnen. Die Heizkosten werden gesondert berücksichtigt. Das Procedere der Wohnungsanmietung und die Höhe der Mietkosten können Sie dem Konzept des Landkreises Waldeck-Frankenberg entnehmen. Hier finden Sie auch die Mietbescheinigung, die vor Abschluss eines Mietvertrages bei uns eingereicht werden muss.

Sie wohnen in einem Eigentum? Hier können lediglich die Schuldzinsen sowie die Haus- und Nebenkosten übernommen werden. Reichen Sie bitte hierzu alle relevanten Unterlagen, wie Grundsteuerbescheid, Grundbesitzabgabenbescheid, Wohngebäudeversicherungsbeiträge, Schornsteinfegerrechnungen und Heizkostennachweis ein.