Vermögen
Vermögen ist alles, was Ihnen gehört und dessen Wert man in Geld messen kann.
Vermögen kann ein bebautes oder unbebautes Grundstück, eine Immobilie, eine Lebensversicherung, Sparguthaben, Kraftfahrzeuge sein. Es ist egal, ob sich die Dinge im Ausland oder in Deutschland befinden.
Mit Ihrem Antrag auf Grundsicherungsgeld müssen Sie auch Angaben zu Ihrem Vermögen machen.
Die Vermögensfreigrenzen liegen je nach Lebensalter zwischen 5.000 und 20.000 Euro. Hierzu zählen Barmittel, Sparguthaben, Wertpapiersparpläne und -depots. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie Ihre Leistungsabteilung.
Nicht als Vermögen gewertet werden unter bestimmten Umständen das Haus oder die Wohnung, in der Sie selbst wohnen, das Auto, welches Sie fahren sowie typische Altersvorsorgeprodukte wie Kapitallebens- und Rentenversicherungen.