Nachholen des Schulabschlusses

Der Schulabschluss ist eine wichtige Voraussetzung für den Einstieg ins Berufsleben.

Der Hauptschulabschluss ist meist die Grundvoraussetzung dafür, einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb zu bekommen. Junge Menschen und Erwachsene bis 25 Jahre ohne Schulabschluss haben einen Rechtsanspruch auf eine Förderung, wenn Sie den Hauptschulabschluss nachholen. Voraussetzung ist, dass Sie ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

Sie können den Erwerb des Hauptschulabschlusses auch mit einer beruflichen Weiterbildung kombinieren, und zwar zusätzlich zu einer Qualifizierung in einem bestimmten Berufsfeld (zum Beispiel Handel).

Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren können unter anderem eine finanzielle Unterstützung für schulische Ausgaben erhalten, wenn sie einen Schulabschluss nachholen. Sie können außerdem eine Ausbildungsförderung erhalten. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns: Hier erhalten Sie weitere Informationen und Tipps auf den Weg zu Ihrem Schulabschluss.

Informieren Sie sich auch auf der Seite der Bundesministeriums für Bildung und Forschung über die BAföG-Förderung für Schülerinnen und Schüler und über das Kindergeld bis zum Alter von 25 Jahren, das unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden kann.

Durchstarter: Stärken erkennen – Fähigkeiten entwickeln

Das Projekt „Durchstarter“ ist ein berufsorientierender Lehrgang mit folgenden zentralen Angeboten und Zielen:

  • Entfaltung einer Lebens- und Berufsperspektive
  • Entwicklung von berufspraktischen Fertigkeiten in handwerklichen Berufsfeldern
  • Allgemeinbildender- und fachpraktischer Unterricht
  • bei Bedarf kann der (qualifizierende) Hauptschulabschluss erlangt werden
  • das Finden eines Arbeits-, Ausbildungs- oder Schulplatz

Über die gesamte Lehrgangsdauer wird eine sozialpädagogische Betreuung, Bildungsbegleitung und individuelle Unterstützung durch qualifiziertes Personal gewährleistet.

Teilnehmen können junge Menschen im Alter von mindestens 16 bis einschließlich 26 Jahren
Dauer: in der Regel 12 Monate
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.