Vor der Geburt

Sie sind schwanger?

Sie erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche als werdende Mutter mehr Geld. Das ist der sogenannte Mehrbedarf für Schwangerschaft. Der Mehrbedarf beträgt 17 % aus dem Regelbedarf und wird Ihnen bis zur Geburt gezahlt. Damit wir Ihnen das Geld zahlen können, benötigen wir einen Nachweis über Ihre Schwangerschaft und den errechneten vorläufigen Entbindungstermin.

Sind Sie bereits bei Antragstellung schwanger, so können Sie dies gleich im Hauptantrag angeben.

Wenn Sie Schwangerschaftsbekleidung für sich selbst benötigen oder Kleidung und Dinge für Ihr Baby kaufen wollen, können Sie auch hier mehr Geld beantragen. Stellen Sie dazu einen Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung oder einen Antrag auf Erstausstattung für Babys. Hier können Sie einmalig mehr Geld bekommen. Wir schauen uns Ihre persönliche Situation an und berücksichtigen auch, ob Sie bereits Kinder haben und wie alt diese sind.

Sie können Ihren Antrag online über den Postfachservice von jobcenter.digital, per einfachem Brief oder per E-Mail stellen.