Einkommen
Einkommen sind alle Einnahmen, die Sie zusätzlich zum Geld vom Jobcenter bekommen. Das kann Geld sein, dass Sie jeden Monat bekommen oder auch nur einmal. Ihr Einkommen wirkt sich auf die Höhe des Geldes aus, welches Sie von uns erhalten.
Was können monatliche Einnahmen sein?
Wenn Sie einer Arbeit nachgehen, erhalten Sie hierfür einen Lohn. Sie bekommen Miete, weil Sie Ihre Wohnung vermietet haben. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie ein Grundstück verpachtet haben.
Auch Kindergeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Krankengeld oder Berufsausbildungsbeihilfe werden einberechnet.
Ebenfalls kann jede Art von Renten Einkommen sein: Altersrente, Unfallrente, Verletztenrente, Knappschaftsausgleichsleistungen, Auslandsrenten, Pensionsrenten oder Betriebsrente.
Sie bekommen Geld für sich oder Ihr Kind vom anderen Elternteil beziehungsweise Ihrem getrenntlebenden Ehegatten? Auch Unterhalt gehört zum Einkommen.
Weitere Beispiele für Einkommen: Zins- und Kapitalerträge, Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss.
Auch wenn Sie nur einmalig anderes Geld als das Bürgergeld bekommen, wird das als Einkommen gewertet: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, eine Steuerrückerstattung, Gewinne aus legalem Glücksspiel oder eine Heiz- und Betriebskostenerstattung. Bitte weisen Sie immer den Erhalt des Geldes nach, zum Beispiel durch einen Kontoauszug.
Bitte denken Sie daran, uns Änderungen immer schnell mitzuteilen.
Das Einkommen wird nicht in voller Höhe angerechnet, da Sie Freibeträge haben. Die Freibeträge richten sich nach der Art des Einkommens und der Höhe des Einkommens. Freibeträge mindern die Anrechnung des Einkommens.
Bei speziellen Fragen können Sie sich mit der Leistungsabteilung in Verbindung setzen